Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese werden zu jedem Mietvertrag ausgehändigt und sind Bestandteil des Mietvertrages
Allgemeine Geschäftsbedingungen Outside Tools Szakmar
Achten Sie bitte besonders auf Punkt 17.1
1 . Information
a) Durch die Unterschrift auf dem Mietvertrag erkennt der Mieter die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Outside Tools Szakmar an.
Die AGB und das jeweilige Handbuch zum Gerät sind Bestandteil des Mietvertrages.
b) Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die
Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigtem wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am Nächsten kommt.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
2. Abholung und Rückgabe des Gerätes
a) Die Geräte können nur abgeholt werden, eine Lieferung findet nicht statt.
b) Hat der Mieter das Gerät verspätet zurückgeliefert, kann Outside Tools Szakmar vom Mieter über die Mietgebühren hinaus Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen wenn nachfolgendem Mieter abgesagt werden musste.
3 . Der Mieter ist verpflichtet :
a ) das gemietete Gerät bestimmungs- und fachgerecht zu benutzen und vor
Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen .
b ) für sach - und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen .
Dies bezieht sich z.B auf das rechtzeitige Nachfüllen von Kettenöl bei Kettensägen
und die Reinigung des Gerätes zur Beendigung der Mietdauer.
c ) sich bei Unsicherheit in der Handhabung das Handbuch zur Hilfe zu holen.
d ) die Verantwortung dafür zu tragen, dass die Mietobjekte für den von ihm
vorgesehenen Einsatz geeignet sind . Technische Daten der Geräte stehen auf der Homepage
zu jedem Gerät bereit.
e ) sollte ein Schaden an dem gemieteten Gerät entstanden sein oder sollte die
Funktion des Gegenstandes durch einen technischen Defekt eingeschränkt
oder aufgehoben sein , ist der Mieter dazu verpflichtet , die WHR unverzüglich
von dem Schaden oder Defekt zu unterrichten .
f ) das gemietete Gerät in dem Zustand zurück zu bringen in dem er es erhalten hat. Das heisst gereinigt, funktionsfähig und bei benzinbetriebenen Geräten vollgetankt.
4 . Beginn der Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem verlassen der Betriebsstätte und endet mit der Rückgabe des Gerätes.
Tagespreise beziehen sich immer auf 24 Stunden.
5 . Beendigung der Mietee
a) Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme
erforderlichen Gegenstände zurück gebracht wird. Das bezieht sich auf alle laut Mietvertrag ausgehändigten Gegenstände. Fehlende Sachen sind vom Mieter zu erstatten.
6. Berechnung und Mietzahlung
a ) Kosten für die Aufarbeitung des Gerätes / der Geräte werden gesondert berechnet, sollten
diese ungereinigt zurück gegeben werden.
Diese Kosten werden bei Rechnungsstellung fällig .
Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne Kraftstoffe
und mittelbares Zubehör, welches nach Verbrauch berechnet wird.
b ) Für die Mietpreise gelten die aktuell angegebenen Mietpreise der Homepage
www.outside-tools-szakmar.com
e) Die Kaution ist bei Unterschrift des Mietvertrages in bar oder mit Kartenzahlung zu entrichten.
Der Mietpreis wird erst bei Rückgabe mit den Verbrauchsmaterialien berechnet.
Ist der Rechnungsbetrag kleiner als die Kaution wird der Differenzbetrag, je nach vorheriger Zahlungsart,
in bar oder per Sofortüberweisung erstattet.
7 . Pflichten des Mieters
a ) Der Mieter darf das Gerät weder verleihen , noch weiter vermieten , noch Rechte
aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen .
Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift unter dem Mietvertrag das er als Privatperson handelt.
Eine Vermietung an Gewerbetreibende ist weder vorgesehen noch statthaft.
b ) Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme , Pfändung oder dergleichen Rechte an einem
gemieteten Gerät geltend machen , so ist der Mieter verpflichtet , Outside Tools Szakmar
unverzüglich , gegebenfalls unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu zu benachrichtigen .
Auf die gleiche Weise ist der Dritte von der Unzulässigkeit seines Handelns in Kenntnis zu setzen .
c ) Outside Tools Szakmar ist berechtigt jederzeit Auskunft über den Standort des Gerätes zu erlangen
und gegebenenfalls Zutritt zu dem Gerät/ den Geräten zu gewähren.
d ) Verstößt der Mieter gegen eine der vorstehenden Bestimmungen , so ist er
verpflichtet die Kosten für eine Wiedererlangung der Geräte / des Gerätes zu
tragen und darüber hinaus im Falle der Unmöglichkeit der Rückgabe Schadenersatz
in Höhe des Zeitwertes zu leisten . Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadensersatzanspruchs bleibt vorbehalten .
8. Sondervereinbarungen bei Dauermiete.
Sollte eine Dauermiete, zum Beispiel für Betonmischer geplant sein, wir zuerst ein Angebot
aufgrund der vorliegenden Daten über die vorraussichtliche Mietdauer erstellt.
8. Schäden an Mietgegenständen
Schäden an Mietgegenständen die bei Abschluss des Mietvertrages nicht dokumentiert wurden
sind vom Mieter zu bezahlen.
Dies gilt insbesonders für:
* Reifenschäden / Kettenschäden
* Schäden durch unsachgemäße Verstauung / Befestigung des Ladegutes
* Schäden durch Nichtbeachtung der Fahrzeug Abmessungen
* Schäden durch unsachgemäße Bedienung
* Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
*Verlust des Mietgegenstandes
Der Mieter haftet für Schäden der oben genannten Art in voller Höhe selbst.
Sind an dem gemieteten Gerät wärend der Mietzeit mehrere Schäden entstanden , so kann die WHR davon ausgehen , dass jeder Schaden durch ein einzelnes Schadenereignis verursacht wurde , es sei denn , der Mieter weißt nach , dass mehrere Schäden durch ein einzelnes Schadenereignis entstanden sind .
Behauptet der Mieter, der Schaden oder die Schäden an dem gemieteten Gerät seien durch einen Defekt des gemieteten Gerätes entstanden, so ist der Mieter verpflichtet nachzuweisen , dass der Schaden oder die Schäden nicht auf ein Verschulden des Mieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht .
9 . Unverschuldeter Schaden am Gerät
Weist der Mieter der WHR nach , dass das gemietete Gerät ohne sein Verschulden einen Defekt aufweist,
zum Beispiel Totalausfall durch Motorschaden bei Verschleiss oder Ausfall durch verunreinigte Vergaser,
ist der Mieter von den anfallenden Kosten befreit.
b) Gibt der Mieter das gemietete Gerät nicht bis spätestens 5Tage nach der
vereinbarten Mietdauer zurück, ist Outside Tools Szakmar dazu berechtigt, die
Rücknahme des gemieteten Gerätes abzulehnen.
In diesem Fall ist der Mieter dazu verpflichtet, die Miete für den überschrittenen Zeitraum
zu entrichten, bis Outside Tools Szakmar ein Ersatzgerät beschafft hat.
Des weiteren ist der Mieter dazu verpflichtet, den Neupreis des
Ersatzgerätes zum Zeitpunkt der Lieferung an Outside Tools Szakmar zu zahlen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleinen Outside Tools Szakmar vorbehalten.
10 . Haftung
Ab dem Zeitpunkt der Geräteübergabe stehen die Mietgegenstände unter Obhut des Mieters.
Die Gefahrenübergabe endet für den Mieter erst mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des
Mietgegenstandes und dem Quittieren der Rückgabe durch Outside Tools Mit dem Rechnungsabschluss, dass heisst durch die Zahlung oder Erstattung von Differenzbeträgen endet das Mietverhältnis offiziell.
Geräte müssen zum im Mietvertrag angegeben Zeitpunkt zurück gegeben werden.
Der Mieter trägt die Obhutspflicht bis zur ordnungsgemäßen Rücknahme
durch Outside Tools Szakmar.
Der Mieter haftet ohne Einschränkung für alle durch ihn verursachten Schäden am Mietobjekt
oder für Schäden an fremdem Eigentum, die durch die Handhabung des Mietobjektes
verursacht werden. Bei Beschädigung oder Zerstörung des Mietobjektes haftet der Mieter
uneingeschränkt in Höhe des Neuwertes des angemieteten Gerätes.
Bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des gemieteten Gerätes haftet der Mieter dafür,
dass das Gerät nicht durch Dritte gebraucht wird.
11. Sonstige Bestimmungen
a) Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen vorstehender
Bedingungen bedürfen der Schriftform.
b) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz von Outside Tools Szakmar.
c) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz von Outside Tools Szakmar
d) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ,
soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlicher Gerichtsstand Kalocsa vereinbart.
12 . Abtretung
a) Sofern der Mieter bei einem Schadensereignis, bei dem auch der gemietete
Gegenstand betroffen wurde, Schadensersatzansprüche gegen einen Dritten geltend machen kann, tritt er diesen Anspruch, soweit es den gemieteten Gegenstand betrifft, an Outside Tools Szakmar ab.
Outside Tools nimmt die Abtretung an. Der Mieter verpflichtet sich, sofort ohne Aufforderung alle
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
14 . Bedienpersonal
Soweit bei Abschluss des Mietvertrages nichts anderes vereinbart wurde, ist der Mieter zur alleinigen Nutzung verpflichtet, da er die Einweisung bekommen hat. Die Erlaubnis zur Nutzung Dritter bedarf bei Abschluss des Mietvertrages der Schriftform.
15. Der Mieter ist verpflichtet
bezüglich der gemieteten Gegenstände alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Dies betrifft bei einigen größeren Geräten besonders die Ladungssicherung während des Transportes.
16. Gebrauchsanweisung
Der Mieter verpflichtet sich, die Gebrauchsanweisung und Herstellerangaben sorgfältig zulesen und zu beachten. Des weiteren sind Manipulationen und Veränderungen, sowie Reparaturversuche an den Geräten unzulässig. Ausgenommen hiervon ist der fachgerechte Kettenwechsel bei Kettensägen.
17. Verlust der Mietgegenstände
a) Der Mieter trägt die Gefahr des zufälligen Verlustes und Diebstahls .
b ) Als Bemessung des Wertes des Gerätes wird der Zeitwert zugrunde gelegt den die
Maschine zum Zeitpunkt der Anmietung hatte . Dieser Wert wird in foldenen
Schritten / Noten beziffert Neu 1 - Neuwertig 2 - guter Zustand 3 - Zustand Ok 4
c ) Ist nur ein geringer Schaden Zustande gekommen ,wird dieser durch Outside Tools Szakmar repariert und in Rechnung gestellt .
17.1
Ich weise ausdrücklich darauf hin ,dass bei Verlust, Diebstahl oder Sie klauen es selbst ,
ich die Daten von Ihrem Ausweiss / Wohnsitzkarte, frei zur Verfügung habe, bis der Gegenstand bezahlt wurde und/oder wieder auftaucht - eine Datenschutzklausel oder sonstiges hebelt diese Erklärung nicht aus.
Ebebenso erlaube/gestatte ich nicht die unerlaubte Weitergabe an dritte. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag erkennen Sie diese Klausel an. . Anderfalls mieten Sie woanders bzw. klauen Sie die Gerätschaft woanders !
Es gibt immer eine Lösung aber oftmals ist es Betrug , und den Diebstahl meiner
Geräte kann und will ich mir nicht gefallen lassen .
17.2 Zusatz nur in Verbindung mit dem Minibagger Hecht 2710
Der Minibagger wird ausschließlich mit Personal vermietet.
Es gibt kein Mietverhältnis auf Selbstfahrerbasis.
Die Mindestmietdauer für stundenweise Vermietung liegt bei 4 Stunden.
Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes sind innerhalb der 15 Kilometer Zone mit jeweils 10.000 HUF zu vergüten. Jeder Mehrkilometer ist bei Anlieferung und Abholung zusätzlich mit 350 HUF zu vergüten.
Bei Pauschalangeboten sind die Kosten für Anlieferung und Abholung inclusive.
Der Vermieter/Baggerführer behält sich das Recht vor den Auftrag aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände wie extrem schlechter Bodenbeschaffenheit oder Witterungseinflüsse zu unterbrechen oder ganz zu abzubrechen um Schaden von Mensch und Maschine abzuwenden. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Mieter zu entrichten.
Mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag erklärt der Mieter die AGB´s gelesen und verstanden zu haben und erkennt diese an.
18. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Ungarn. Gerichtsstand ist Kalocsa.
Stand August 2026
